Zum Thema Nachhaltigkeit

  • Gute und nachhaltige Ideen können nur erwachen, wenn die Gesellschaft ausgeschlafen ist.

    Joachim Nusch

Bei unserer täglichen Arbeit geht unser Team rücksichtsvoll mit Ressourcen um, damit keine negativen Folgen für die Zukunft entstehen.

Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet für Sie als unser Kunde:

  • Ziel einer dauerhaften und umfassenden Kundenverbindungen – keine kurzfristigen Umsatztreiber mit Verpuffung.
  • laufende Betreuung nach Vertragsabschluss.
  • regelmäßige Bestandsaktionen zur Aktualisierung.
  • Aufnahme nachhaltiger Versicherungsprodukte ins Portfolio, hier ein Überblick über bereits vorhandene „grüne Versicherungen“.
  • Privatpersonen können auch nachhaltige, orientierte Altersvorsorgeprodukte abschließen, seien es Riesterrenten oder private Altersvorsorgeversicherungen.
  • Auch im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge gibt es Produkte, die die Prämien ganz oder teilweise unter Beachtung öko-sozialer Kriterien anlegen. Hier ein Überblick über bereits vorhandene „Nachhaltige / grüne Altersvorsorge“.

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt:
    In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales:
    Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
    Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
    Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
    Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte aktuell nicht in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.