Lebensversicherung

Weil das Leben endlich ist!

Die Kapitallebensversicherung ist die in unserem Lande (noch) mit Abstand am meisten gefragte Versicherungsform für Kapitalbildung und Hinterbliebenenschutz. Und das aus gutem Grund: als Kapital bildende Vorsorge für den Todes- und Erlebensfall gewährt sie doppelte Sicherheit - für die Familie und im Alter. Stirbt der Versicherte vor Vertragsablauf, erhalten die Hinterbliebenen die volle Versicherungssumme zuzüglich der bis dahin angesammelten Überschussanteile. Im Erlebensfall - d.h. bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters - wird die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussbeteiligung (durch Kapitalbildung angesammelte Zinsen, Risikoüberschüsse bzw. sog. Sterblichkeitsgewinne) ausgezahlt. Die garantierte Versicherungssumme erhöht sich also durch die Überschussbeteiligung. Sie können für gewöhnlich davon ausgehen, dass sich Ihre garantierte Versicherungssumme binnen 27 Jahren verdoppelt. Hier ist jedoch das Ergebnis je nach Versicherung unterschiedlich.

Was ist versichert?

  • Der Todesfall des Versicherten vor Vertragsablauf.
  • Der Erlebensfall des Versicherten, d.h. das Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters.
Bei der üblichen kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Versicherungssumme für den Todes- und den Erlebensfall (z.B. Erreichen des Endalters von 65 Jahren) gleich hoch. Manche Versicherer bieten aber auch die Möglichkeit, eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer erhöhten Todesfallleistung oder mit einer erhöhten Erlebensfallleistung abzuschließen. Außerdem gibt es Varianten mit anfänglich reduziertem Beitrag oder anfänglich reduzierter Todesfallleistung. Wie hoch bei Erreichen des vertraglich festgelegten Endalters die Ablaufleistung (der Auszahlungsbetrag, der sich aus garantierter Versicherungssumme und Überschussbeteiligung zusammensetzt) tatsächlich sein wird, kann niemand genau vorhersagen. Die Lebensversicherungsunternehmen behelfen sich mit Beispielrechnungen, die unterstellen, dass die bisher erzielten Ergebnisse auch für die Zukunft zutreffen. Diese Beispielrechnungen sind nicht verbindlich, sondern geben nur einen Anhaltspunkt. Die Laufzeit des Vertrages sollte auf das Alter abgestellt sein, in dem das Berufsleben beendet und das angesparte Vorsorgekapital benötigt wird. Welches Endalter Sie wählen, hängt natürlich auch von den sich verändernden rechtlichen Eckdaten - insbesondere den entsprechenden Rentenreformen - ab. Möchten Sie früher in Rente gehen, so müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Versicherungsunternehmen tragen diesem Fakt Rechnung, indem sie nicht mehr einen festen Ablaufzeitpunkt festlegen. Statt dessen wählen Sie einen (z. B.) fünfjährigen Zeitraum, die sog. Ablaufphase. Wenn Sie also zwischen dem 62. und 67. Lebensjahr in Rente gehen möchten, wäre dies Ihre Ablaufphase. Mit deren Beginn steht die vereinbarte Überschussbeteiligung voll zur Verfügung und wird auf Wunsch jederzeit ausgezahlt. Selbstverständlich ist zur Erhaltung der Steuerbegünstigung einer Lebensversicherung die 12-jährige Laufzeit einzuhalten. Je früher man eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließt und je länger sie läuft, um so höherer Versicherungsschutz ist mit relativ geringen Beiträgen zu erreichen.

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