Zahnzusatzversicherung

Vorsorge verhütet Nachsorge

  • Zahnbehandlung: Viele GKV Versicherte gehen davon aus, dass Behandlungsmaßnahmen durch einen Zahnarzt zu 100% von der Kasse abgedeckt sind. Leider stimmt das nicht.
  • Zahnersatz: Bei diesem Thema dürften die meisten Kunden bereits wissen, dass erhebliche Mehrkosten zu erwarten sind. Seit 2005 erstatten die Krankenkassen nicht mehr in Prozenten, sondern in sogenannten befundbezogenen Festzuschüssen. Heißt, für einen fehlenden Zahn gibt es einen festen Betrag von der Kasse, unabhängig davon, ob man ihn durch eine Brücke oder ein Implantat ersetzen lässt.
  • Kieferorthopädie: Gerade Eltern wissen, welche enormen Kosten hier auf sie zukommen können. 60% aller Kinder und Jugendlichen leiden unter einer Zahnfehlstellung. Die Kassen regulieren hier über die Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz: KIG). Übernommen werden Kosten bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr, wenn die Befundgruppe einen Schweregrad größer als KIG 2 erreicht. Ab Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es gar keine Leistungen mehr für Kieferorthopädie. Über einige Zahnzusatzversicherungen können sowohl die Versorgungslücken bei Kindern als auch bei Erwachsenen im Bereich der KFO geschlossen werden.

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